Der Beginn des Patentverfahrens, mit Toni Tease
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Hier bei Salient haben wir viele Produkte entwickelt, die den Sprung in die Welt des Patentschutzes geschafft haben. Der Patentprozess ist ein strukturierter Weg, der idealerweise mit Best Practices angegangen wird.

Für diese bewährten Verfahren wenden wir uns oft an Antoinette (Toni) M. Tease, eine eingetragene Patentanwältin, mit der wir seit Jahren zusammenarbeiten und der wir vertrauen. Hier ein Blick in einen ihrer Intellections®-Newsletter


Der Beginn des Patentverfahrens, von Antoinette M. Tease

Geistiges Eigentum und Technologierecht

Die ersten beiden Themen, die ich mit jedem neuen Patentkunden, der mich kontaktiert, anspreche, sind Eigentum und Offenlegung. Bevor Sie mit dem Patentverfahren fortfahren, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Patentrechte an der Erfindung besitzen. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Erfindung nicht durch frühere öffentliche Bekanntmachungen, Verkaufsangebote, öffentliche Nutzung usw. gemeinfrei ist.

Um das Patentverfahren zu beginnen, benötigen wir drei Dinge von den Erfindern: 1) eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung, 2) ein ausgefülltes Offenlegungsformular, und 3) einen Vorschuss für die Patentrecherche. Ein Prototyp ist für die Patentrecherche nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen, da er es der Recherchefirma ermöglicht, sich gezielter auf die strukturellen Aspekte Ihrer Erfindung zu konzentrieren, die potenziell patentierbar sind.

Jede Patentrecherche hat ihre Grenzen, von denen hier vier genannt werden:

  1. Die meisten Patentanmeldungen werden 18 Monate nach der Einreichung veröffentlicht. Anmeldungen, die mit einem Antrag auf Nichtveröffentlichung eingereicht werden, werden erst veröffentlicht, wenn das Patent erteilt wird. Das bedeutet, dass die Patentrecherche keine Anmeldungen enthält, die in den letzten 18 Monaten vor der Recherche eingereicht wurden.
  2. Eine typische Patentrecherche umfasst nur U.S.-Patentreferenzen; ausländische Recherchen können durchgeführt werden, sind aber recht kostspielig. Ausländische Patentreferenzen können jedoch vom Prüfer bei der Prüfung Ihrer Anmeldung herangezogen werden.
  3. Eine typische Patentrecherche umfasst Patentreferenzen (nur erteilte Patente und veröffentlichte Patentanmeldungen). Andere Arten von Veröffentlichungen (z. B. Artikel) gelten ebenfalls als Stand der Technik, werden aber in der Regel nicht in eine Patentrecherche einbezogen.
  4. Es gibt Probleme mit dem Klassifizierungssystem des Patentamts (die Klassifizierungen sind nicht immer konsistent oder genau), die manchmal dazu führen, dass eine Referenz nicht in eine Patentrecherche aufgenommen wird, die nach den relevantesten Suchklassen und Unterklassen durchgeführt wurde.

Aus all diesen Gründen rate ich Erfindern, die Patentrecherche als “Momentaufnahme” des Stands der Technik zu betrachten, sie aber nicht als Garantie für die Patentierbarkeit zu betrachten.

Sobald die Recherche abgeschlossen ist, geben wir unsere beste Einschätzung zu den Chancen der Patentierbarkeit ab. Wenn der Kunde sich entscheidet, weiterzumachen, reichen wir in der Regel eine nicht-provisorische Patentanmeldung ein….

Lesen Sie den Rest der Geschichte HIER.

Bleiben Sie dran für eine kommende Video-Interview-Serie über den Patentprozess mit Toni Tease…